Die Antidiskriminierungsstelle startet Informationskampagne zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und das Arbeitsleben bzw. die Alltagsgeschäfte bilden den Schwerpunkt. Denn : Diskriminierung ist nicht nur ungerecht, sondern auch rechtlich verboten.

Katrin Leisch fotografierte die von den RETOUCHED STUDIOS postproduzierte Kampagne.

Schockierenderweise kennen nur 34 Prozent der Menschen in Deutschland die Gesetzeslage und haben einer Studie zufolge schon vom Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gehört. Um mehr Menschen über ihre Rechte zu informieren, klärt die Antidiskriminierungsstelle in einer bundesweiten Kampagne mit Videos und Plakaten auf: zu Diskriminierung am Arbeitsplatz, im Club, bei der Wohnungs- und Jobsuche.

"In Deutschland haben wir was gegen Diskriminierung – nämlich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Gerade in Zeiten, in denen Anfeindungen zunehmen, ist es wichtig, zu wissen, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, sich gegen Diskriminierung zu wehren, und welche nicht. So gilt das Gesetz ausschließlich im Arbeitsleben und bei Alltagsgeschäften..." Ferda Ataman, unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung.

Mit dem AGG trat in Deutschland im Jahr 2006 ein Gesetz inkraft, das den Schutz vor Diskriminierung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität im Bereich des Arbeitslebens und in Teilen des Zivilrechts regelt.

GoSee : retouched.de

CREDITS

Photographer: Kathrin LEISCH c/o MONDAY IN MAY

Post Production: Retouched-Studios

Production: Bears Calling GmbH, Konrad Weinz & Luisa-Marie Kaufmann

Producer: Till Gerstenberg

Grading: Agentur Schulterblick

Project: anti-discrimination campaign